„Aufschaltung“ bedeutet die Weiterleitung von Meldungen Ihrer Anlage an unsere Notruf- und Serviceleitstelle im Zentrum für Sicherheit . Aufgeschaltet werden können Gefahrenmeldeanlagen wie Brandmelde- oder Alarmanlagen oder auch gebäudetechnische Anlagen für Heizung, Klima oder Lüftung. Ebenso gibt es die Möglichkeit, Störmeldungen von z.B. Aufzügen weiterzuleiten. Bei Videoüberwachungsanlagen kann die Meldung über einen Bewegungssensor in der Kamera erzeugt werden.